Haus der Kinder St. Martin
Anmeldetage
für das "Haus der Kinder-Jahr" 2021/2022:
- Dienstag, 16.03.2021 von 08:00 – 12:00 Uhr
- Mittwoch, 17.03.2021 von 08:00 – 12:00 Uhr
- Donnerstag, 18.03.2021 von 16:00 – 19:00 Uhr
Bitte zur Anmeldung mitbringen:
- Nachweis einer altersentsprechenden U-Untersuchung
(z.B. Untersuchungsheft oder ärztliche Bescheinigung)
- Impfausweis
- Kontodaten des Beitragszahlers
Sollte es uns aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich sein,
die Anmeldetage stattfinden zu lassen, werden wir rechtzeitig über die geplanten Alternativen informieren!
Stand: 15.02.2021
Liebe Familien,
leider ist der Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen ab dem
16. Dezember 2020 bis mindestens 21. Februar 2021
grundsätzlich untersagt.
Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertageseinrichtungen die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich, sofern im jeweiligen Landkreis der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 nicht überschritten wurde.
Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen für den Regelbetrieb geschlossen, wobei eine Notbetreuung angeboten wird.
Eine Notbetreuung darf für folgende Personengruppen angeboten werden:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Eine Anmeldung zur Notfallbetreuung erfolgt
telefonisch oder per E-Mail
unter Abgabe des angeführten Anmeldeformulars:
Bei Fragen und Anliegen könnt ihr euch
gerne an uns wenden!
Information zu den
zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause
Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und je Kind zu erhöhen:
Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.
Neu ist zudem, dass ein Anspruch auch dann besteht, wenn das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut werden muss, weil Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege behördlich geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Auch wenn die Behörden den Zugang nur eingeschränkt haben oder empfehlen ein mögliches Betreuungsangebot nicht wahrzunehmen, können Kinderkrankentage genutzt werden. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.
Voraussetzungen sind, dass:
-
sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
-
das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
-
keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, könnt ihr euch gerne an uns wenden.
Weitere Infos findet ihr hier:
Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld - Bundesgesundheitsministerium
Leitung:
Petra Gaiser
ständig stellvertretende Leitung:
Daniela Maydl
Büro: 08535 / 912694 - 5
Telefonnummern der Gruppen:
Entdecker: 08535 / 912694 - 1
Träumer: 08535 / 912694 - 2
Künstler: 08535 / 912694 - 3
Forscher: 08535 / 912694 - 4