Standesamt
Standesamt Haarbach
Ein Standesamt nimmt - neben dem Heiraten - mehrere Aufgaben wahr, als man denkt.
Angefangen mit der Beurkundung einer Geburt, gehen die Aufgaben über zur Eheschließung und endet schließlich mit der Beurkundung eines Sterbefalls. Auch Kirchenaustritte, Ehefähigkeitszeugnisse oder Namensänderungen zählen zum Tätigkeitsgebiet des Standesamts.
Eheschließung
Ca. 3 - 4 Monate vor Ihrer Eheschließung müssen Sie einen Termin mit dem Standesamt vereinbaren zur Anmeldung der Eheschließung (d. h. Prüfung der Ehevoraussetzungen).
Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren:
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate), erhältlich
beim Standesamt des Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
- Eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate), erhältlich beim Standesamt, das für den
Geburtsort des Kindes zuständig ist.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren: Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über
die Auflösung der letzten Ehe (z.B. Tod, Scheidung, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss).
I. d. R. Nachweis durch neu ausgestellte Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck
aus dem Eheregister.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Standesamtsleitung Frau Sollinger, Tel. 08535 960610 oder die Stellvertreterin Frau Weinthaler, Tel. 08535 960611