- Wir suchen! Kinderpfleger oder Erzieher (m/w/d) in Teilzeit
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Verbrennen von Gartenabfällen
Seit dem 01.01.2017 ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus Privatgärten innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nicht mehr erlaubt!
Weitere Informationen über die Verwertung von Grüngut und das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Landwirtschaft finden Sie in unserem Infoblatt und in der Bayerischen Pflanzenabfallverordnung, die hier zu beachten ist.