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Häufige Fragen

 

Wie oft muss ich das Wasser aus meinem privaten Hausbrunnen untersuchen lassen?

Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind zu regelmäßigen Wasseruntersuchungen verpflichtet, damit sichergestellt ist, dass das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.

Eine mikrobiologische Untersuchung muss jährlich, eine chemische Untersuchung alle drei Jahre durchgeführt werden.

Die Untersuchungsergebnisse sind dem Landratsamt Passau -Gesundheitsamt- mit Angabe der Flurnummer und der Gemarkung des Grundstücks, auf dem sich der Brunnen befindet, unaufgefordert vorzulegen.

Eine Nichterfülltung der Untersuchungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

 

Welche Wasserhärte hat das Wasser aus der gemeindlichen Wasserversorgung?

Bei der letzten Wasseruntersuchung 2020 wurde ein Härtegrad von 3,26 mmol/l  (hart) festgestellt.

 

 

Wo kann ich meinen Wasser- und Kanalanschluss beantragen?

Hier  können Sie unser Geheft "Informationen für Bauherren" downloaden. Im Geheft befinden sich auch die Anträge für die jeweiligen Anschlüsse und weitere Informationen.