Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen
19.01.2026
Änderungen, die sich auf die Höhe der Festsetzung der Grundsteuer auswirken, müssen unter bestimmten Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen dem Finanzamt selbständig mitgeteilt werden. Eine Aufforderung erfolgt nicht.
Das Bayer. Landesamt für Steuern hat ein ein Merkblatt zum Thema " Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Veränderungen" herausgegeben, aus dem Sie die wichtigsten Informationen entnehmen können.
Weitere Informationen sowie der Vordruck "Grundsteueränderungsanzeige" oder Grundsteuererklärungen finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de .
Bild zur Meldung: Foto Ch. Hartl
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