Gewässerrandstreifen - Kartierung beginnt für Stadt Passau und Landkreis Passau
Gewässerrandstreifen - Kartierung Passau beginnt
Durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wurde im Jahr 2019 eine gesetzliche
Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen in Bayern eingeführt. Nach Art.16
des Bayerischen Naturschutzgesetzes ist es verboten, in der freien Natur entlang
natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer
Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu
nutzen (Gewässerrandstreifen).
Ein natürliches, wasserführendes Gewässer erkennt man leicht. Dort gilt bereits
jetzt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen. Die genaue Abgrenzung
der Gewässer mit Randstreifenpflicht ist aber schwierig, weil eine Vielzahl von Kri-
terien dabei zu beachten ist. Zum Beispiel können Gräben auch ohne ständige
Wasserführung dazugehören, künstliche Gewässer dagegen nur in Ausnahmefäl-
len.
Um eindeutig zu klären, an welchen Gewässerabschnitten ein Randstreifen einzu-
halten ist, führen die Wasserwirtschaftsämter bayernweit Kartierungen durch. Dazu
werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.
Ab Frühjahr 2025 starten die Kartierungsarbeiten für die Stadt Passau und den
Landkreis Passau. Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf werden
deshalb die Gewässer III. Ordnung und Gräben begehen. Für die Begehungen der
Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und
öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Re-
gel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchfüh-
rung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.
Erst mit der Veröffentlichung der Gewässerrandstreifenkulisse durch das Landes-
amt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für die Stadt Passau und den
Landkreis Passau rechtskräftig. Dies wird voraussichtlich bis spätestens 1. Juli
2027 geschehen. Unabhängig davon, gilt an klar erkennbaren natürlichen Gewäs-
sern bereits jetzt schon die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrand-
streifens.
Weitere Informationen über das Projekt „Ermittlung der Gewässerrandstreifen-
Kulisse“ sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf zu fin-
den: www.wwa-deg.bayern.de
Bild zur Meldung: Bild: S. Werba