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Förderprogramm Leerstandsaktivierung

Altes Wohngebäude vor der Renovierung
Renoviertes Wohnhaus
Wohngeäbude nach der Renovierung

 

Die Gemeinden der ILE Klosterwinkel werden, wie viele ländliche Regionen Deutschlands, zunehmend mit den tiefgreifenden Veränderungen des demographischen Wandels konfrontiert.

Die Erhaltung lebendiger Ortskerne, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und Geschäftsflächen sowie die Bewahrung eines attraktiven Wohn- und Lebensaumumfeldes sind die zentralen Herausforderungen der Region.

Allein die Gemeinde Haarbach verzeichnet über 90 Leerstände (Wohngebäude und Hofstellen).

Zu diesem Zweck setzt die integrierte Ländliche Entwicklung ein umfassendes Flächen- und Leerstandsmanagement in Form eines kommunalen Förderprogrammes zur Leerstandsaktivierung auf.

 

Zur langfristigen (Re-)Aktivierung von Grundstücken mit leerstehenden Gebäuden können daher zur Wohn- und Gewerbezwecken Zuwendungen gewährt werden.

 

Details zum Förderprogramm:

  • Höhe der Förderung: Zwischen 2.000 und 10.000 € / Objekt
  • Der Fördersatz liegt bei max. 10% der Investitionssumme (brutto)
  • Die baulichen Investitionen müssen mindestens 20.000 € betragen
  • Abriss von leerstehenden Wohngebäuden: 2.000 €
  • Abriss von leerstehenden Wohngebäuden mit darauffolgenden Ersatzbau: 4.000 €

 

Folgende Investitionen sind insbesondere förderfähig:

  • Dachsanierung
  • Außen- und Innenwandsanierung
  • Fenster und Türen
  • Putz- und Malerarbeiten
  • Estricharbeiten
  • Fußbodenarbeiten
  • Abriss von Wohngebäuden

    

Voraussetzungen hierfür sind:

  • Das Gebäude befindet sich innerhalb einer Mitgliedsgemeinde der ILE Klosterwinkel
  • Das Gebäude ist mindestens 50 Jahre alt und steht seit mindestens 12 Monaten leer
  • Antragsteller/in ist zugleich Eigentümer/in

 

 

Weitere Dokumente:

Infoflyer

Antrag zum Förderprogramm

 

 

 


 

Förderfibel der ILE Klosterwinkel

 

Übersicht von Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer/innen: Förderfibel