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Grundsteuerreform - Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen!!!

02. 03. 2022

Achtung : Abgabefrist bis zum 31. Januar 2023!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken  für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayer. Landtag hat im November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

 

Zum 01.01.2025 wird nun die Grundsteuer neu festgesetzt. Das Bayer. Landesamt für Steuern hat am 30.03.2022 per Allgemeinverfügung zur Abgabe der Grundsteuererklärungen  mit der Abgabefrist 01.07. bis 31.01.2023 aufgefordert. Anfang des Jahres 2022  sind hierzu vom Finanzamt Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger ergangen. 

Die Grundsteuererklärung sollte vorrangig online über das Portal ELSTER abgegeben werden. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, die Erklärung in einem PDF-Dokument unter www.grundsteuer.bayern.de auszufüllen und auszudrucken. Außerdem liegen ab sofort Vordrucke in Papierform bei den Finanzämtern und im Rathaus zur Abholung bereit. Sei können außerdem zum Versand unter der Auskunfts-Hotline  089-30 70 00 77 angefordert werden.

 

Ausführliche Informationen über die Grundsteuerreform finden Sie in diesem Infoblatt, auf www.grundsteuer.bayern.de oder unter www.grundsteuerreform.de .

 

Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Gemeinde Haarbach nicht befugt ist, bei steuerlichen Erklärungen mitzuwirken. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

 

Bild zur Meldung: Grundsteuerreform - Endspurt bei der Abgabe der Grundsteuererklärungen!!!