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WICHTIG für alle Bauherren und Planer: neue Bauantragsformulare ab März 2021!!!

08. 02. 2021

Für Baumaßnahmen, die nicht verfahrensfrei sind, hat der Bauherr einen Bauantrag in dreifacher Fertigung bei der Gemeinde einzureichen.

Auf Grund der Änderung der Bauvorlagenverordnung dürfen die bisherigen Formulare nur noch bis zum 01.März 2021 ( Eingang bei der Gemeinde) verwendet werden.

Wenn ab 02. März 2021 nicht die neuen Formulare verwendet worden sind, werden die Anträge nicht weiter bearbeitet und zurückgegeben. Die neue Bescheinigungen und Formulare sind verbindlich zu verwenden.

Darum wichtig für alle Bauherren und Planer: achten Sie auf die Verwendung der richtigen Formulare!

 

Die Formulare sind zu finden auf der Homepage des Landkreises Passau: Formulare | Landkreis Passau (landkreis-passau.de)  .