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Arbeiten als ehrenamtlich tätige Einzelperson

02. 01. 2025

mit der Möglichkeit über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat mit der Pflegekasse abzurechnen

 

Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können durch registrierte, ehrenamtlich tätige Einzelpersonen Unterstützung im Alltag erhalten.

 

Gemeinsam wollen wir:

  • eine kostenfreie Schulung (8 Unterrichtseinheiten) zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG mit der Fachstelle für Demenz und Pflege in Bayern organisieren 

  • bei der Registrierung helfen

  • bei den Voraussetzungen helfen


Interessierte Bürger und Bürgerinnen bitten wir, sich in der Gemeinde Haarbach T: 08535-96060 bei Frau Andrea Scherer zu melden.

 

 

Mehr Informationen finden sie auch unter:  https://www.einzelperson-bayern.de
 

 

 

Bild zur Meldung: Arbeiten als ehrenamtlich tätige Einzelperson