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Informationen zu den neuen Grundsteuerbescheiden 2025

18. 12. 2024

Das Grundsteuerrecht wurde umgehend reformiert und  tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Aus diesem Grund werden Anfang Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide an den Großteil der Steuerpflichtigen versandt. Ein Teil der Messbescheide liegt der Gemeinde noch nicht vor. Für diese Objekte werden die Bescheide im Laufe des Jahres 2025 folgen.

 

Falls zu den Bescheiden Unklarheiten oder Fragen bestehen, haben wir für Sie hier einen Fragenkatalog mit Erklärungen zusammengestellt, der Ihnen vielleicht schon weiterhelfen kann. 

 

Grundsätzlich bitten wir unbedingt zu beachten, dass für die Festsetzung des Messbescheides, also der Grundlage für die Berechnung der Steuer, das Finanzamt zuständig ist. Somit ist auch das Finanzamt der richtige Ansprechpartner für Rückfragen hinsichtlich der richten Bewertung Ihres Objektes.

Die Gemeinde ist an diese Festsetzung gebunden und kann hier keine Änderungen vornehmen.

 

Nur bei Fragen zum Grundsteuerbescheid selbst ( z.B. Name / Adresse / Abbuchung usw.) können Sie sich gerne an uns wenden. Auf Grund des erhöhten Arbeitsaufwandes bitten wir Sie, von telefonischen Rückfragen abzusehen und die Anfrage schriftlich an uns zu richten ( gerne auch per Email oder Fax). Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern.

 

Bild zur Meldung: Informationen zu den neuen Grundsteuerbescheiden 2025