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Schöffenwahl

20. 01. 2023

Schöffinnen und Schöffen wirken in Strafprozessen ehrenamtlich bei der Rechtsprechung mit und werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Voraussetzung für die Aufstellung ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und in der Gemeinde wohnhaft ist.

Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bei den Amtsgerichten bzw. Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.

 

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollen Ihre Bewerbung an die Gemeinde Haarbach übermitteln. Es ist ein einheitliches Bewerbungsformular zu verwenden. Das Formular ist bei der Gemeinde Haarbach erhältlich oder unter

www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

abrufbar.

Die Bewerbungsunterlagen müssen

für Jugendschöffen                bis 07.02.2023

und für Schöffen                    bis 17.03.2023

spätestens bei der Gemeinde Haarbach eingereicht worden sein.

 

Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Interessierte auf der Website

www.justiz.bayern.de oder im Rathaus der Gemeinde Haarbach, Tel. 08535/9606-0.

 

 

Bild zur Meldung: Schöffenwahl