Einschränkungen bei Grundwasser-Entnahme enden planmäßig zum 15. September 2026

14.​08.​2026

Das Landratsamt Passau hat in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf entschieden, das Verbot zur Entnahme von Grundwasser sowie von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz nicht zu verlängern.

Die Allgemeinverfügung vom 13.08.26 , in der die Entnahme von Wasser insbesondere für das Befüllen von Pools und für die Gartenbewässerung untersagt worden war, endet planmäßig am 15. September 2026.

Auf Grund der inzwischen einsetzenden kühleren Jahreszeit entfällt für viele der untersagten Nutzungen zunehmend die witterungsbedingte Notwendigkeit. Mit einer Entspannung der Grundwassersituation ist voraussichtlich erst nach ergiebigen  Niederschlägen im Laufe der nächsten Monate beziehungsweise bis zum Frühjahr 2027 nach der Schneeschmelze zu rechnen. Nach wie vor werden sehr niedrige Grundwasserstände und Quellschüttungen gemessen.

Das Landratsamt Passau appelliert daher weiterhin dringend an die Bevölkerung, sparsam und nachhaltig mit der Ressource Wasser umzugehen. Dadurch erhalten die Grundwasserkörper die Möglichkeit, sich so weit wie möglich von den Folgen des extrem heißen und trockenen Sommers zu erholen.

Einschränkungen bei der Entnahme von Oberflächengewässern bleiben bestehen!

Anders stellt sich die Situation  bei den Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern dar. Die hierzu erlassenen unbefristete Allgemeinverfügung schränkt die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen weiterhin weitgehend ein. Da viele  dieser Gewässer nach wie vor teilweise historische Niedrigwasserstände aufweisen, trägt jeder nicht entnommene Liter Wasser zu einer Entlastung der angespannten Situation bei. 

Aktuelle Informationen zur Niedrigwassersituation und zu den Wasserständen in Bayern können dem Niedrigwasserinformationsdienst unter www.nid.bayern.de entnommen werden. 

 

 

 

 

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