Meldewesen

 

Wenn sich Ihr Wohnsitz ändert, verwenden Sie bitte eines der folgenden Formulare:
 

Achtung NEU ab 01.11.2015!!!!!!

 

Bei An- und Abmeldungen muss künftig eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden!

 
 
 

 

 

Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter!