Überschwemmungen Mai/Juni 2016
Sofortgeld-Anspruch für Hochwassergeschädigte gilt auch im Landkreis Passau
Die Formulare sowie Informationen zu Soforgeld und Soforthilfen stehen auf der Homepage des Lankreises zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung wird diejenigen, die bereits eine Schadensmeldung im Rathaus gemacht haben, persönlich informieren sobald das Sofortgeld beantragt werden kann.
Die Geschädigten werden dringend gebeten Ihre Schäden per Foto zu dokumentieren!
Meldung von Hochwasserschäden
Um einen Überblick über das Schadensausmaß zu erlangen, bittet die Gemeindeverwaltung die Geschädigten der Überschwemmungen ihre Schäden in den nächsten Tagen telefonisch oder per Email im Rathaus Haarbach zu melden.
08535/9606-0
rathaus@gemeinde-haarbach.de
Für die hochwasserbedingten Sperrmüllabfälle steht in Haarbach auf dem Dorfplatz/Kriegerdenkmal ein Container zur Verfügung.
Die Geschädigten werden dringend gebeten Ihre Schäden per Foto zu dokumentieren!