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Neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Massabscheider ( 42.BImSchV)

08. 08. 2018

Am 19. Juli 2017 wurde die neue Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider im Bundesgesetzblatt verkündet.

Im Rahmen der 42. BImSchV unterliegen Betreiber entsprechender Anlagen verschiedenen Anzeige-, Melde und Mitteilungspflichten gegenüber dem Landratsamt Passau. Um einen möglichst effizienten Übermittlungsweg der verschiedenen Anzeigen für die Betreiber zu schaffen, wurde in einer Bund-Länder-Kooperation eine Webanwendung ( www.kavka.bund.de) zur Datenübertragung entwickelt. Gemäß der Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sind die Betreiber der o.g. Anlagen verpflichtet, die Webanwendung zu nutzen.